Orientierung
Ein Garten lebt im Rhythmus der Jahreszeiten. Hier sehen Sie auf einen Blick, wann welche Arbeiten sinnvoll sind.
März – Mai
Der Garten erwacht: jetzt wird vorbereitet, geschnitten und gesät.
Juni – August
Pflegezeit: regelmässiger Schnitt hält den Garten in Form.
September – November
Aufräumen und den Garten winterfest machen.
Dezember – Februar
Ruhephase – ideal für Schnitt, Reinigung und Planung.
Die Zeitangaben sind Richtwerte. Witterung, Lage und Bepflanzung können den idealen Zeitpunkt verschieben – gerne berate ich Sie persönlich.
Jahresübersicht
Jede Arbeit hat ihre Zeit. Damit Sie wissen, wann sich ein Anruf lohnt – und wann man besser wartet.
Richtwerte für unsere Region. Witterung, Lage und Bepflanzung verschieben den idealen Zeitpunkt jedes Jahr ein Stück – im Zweifel rufen Sie einfach an, dann schaue ich mir Ihren Garten an.
Gut zu wissen
Von März bis August brüten Vögel in Hecken und Sträuchern. Starke Rückschnitte plane ich deshalb in den Spätherbst und Winter. Im Sommer schneide ich nur leicht in Form – und erst, nachdem ich die Hecke auf Nester kontrolliert habe.
Kirschlorbeer, Sommerflieder, Essigbaum und Japanknöterich verdrängen einheimische Pflanzen. In der Schweiz dürfen sie seit September 2024 nicht mehr verkauft werden. Schnittgut solcher Pflanzen gehört nicht in den Kompost oder ins Grüngut, sondern in den Kehricht – sonst wachsen sie andernorts weiter.
Frostempfindliche Pflanzen und Gemüsesetzlinge kommen erst nach Mitte Mai ins Freie. Ein später Frost kann in einer Nacht zunichtemachen, was Wochen gewachsen ist.
Im Hochsommer mähe ich den Rasen nicht zu kurz – etwa fünf Zentimeter beschatten den Boden und halten die Feuchtigkeit. Gedüngt wird nicht in die Hitze hinein, sondern wenn Regen angesagt ist.
Fräsen und Umgraben gehen nur bei abgetrocknetem Boden. Wer nassen Boden bearbeitet, verdichtet ihn – das merkt man dem Garten jahrelang an. Deshalb kann ein Termin wetterbedingt einmal verschoben werden.
Laubhaufen und Reisig sind Winterquartiere. Wo es geht, lasse ich eine ruhige Ecke stehen. Vor dem Mähen hoher Wiesen und vor dem Fräsen schaue ich nach, ob dort jemand wohnt.
Salz schädigt Rasenkanten, Sträucher und Pflasterfugen und ist in vielen Gemeinden auf Gehwegen eingeschränkt. Ich streue standardmässig Splitt und setze Salz nur dort ein, wo es wirklich nötig ist – Ihre Gemeinde regelt die Räumpflicht im Detail.
Verbrennen im Siedlungsgebiet ist nicht erlaubt. Ich führe das Schnittgut ab oder bringe es in die Grüngutsammlung – ausser Sie möchten es kompostieren, dann richte ich den Haufen gerne so ein, dass er auch funktioniert.
Motorgeräte laufen bei mir werktags zu normalen Zeiten, nicht über Mittag, nicht abends spät und nicht an Sonn- und Feiertagen. Die genauen Zeiten gibt das Reglement Ihrer Gemeinde vor.
Ich schaue vorbei, beurteile den Zustand und sage Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.